Erbrecht

Es ist ein beruhigendes Gefühl, Wichtiges bereits zu Lebzeiten zu regeln. Die Verteilung des eigenen Nachlasses spielt dabei auch eine bedeutende Rolle. Daher ist es sinnvoll, sich über die Grundlagen des Erbrechts zu informieren. Für eine persönliche Beratung empfehlen wir die Kontaktaufnahme zu einem Rechtsanwalt oder Notar. Gerne halten wir für Sie Adressen bereit.

Wir möchten Ihnen hier einen kurzen Überblick übermitteln.

Die gesetzliche Erbfolge

Im Bürgerlichen Gesetzbuch ist die gesetzliche Erbfolge eindeutig geregelt. Zunächst haben   die „Erben erster Ordnung“ neben dem Ehepartner Anspruch auf den Nachlass eines Verstorbenen. Zu diesen zählen die eigenen Kinder und Kindeskinder. Im Anschluss daran sind weitere Angehörige erbberechtigt, also beispielsweise Eltern, Geschwister, Nichten und Neffen.

Sollten diese Regelungen nicht ausreichen oder durchbrochen werden, etwa um einem guten Vertrauten ein Erbe zukommen zu lassen oder die Erbschaftssteuer zu berücksichtigen, wird das Verfassen eines Testaments oder Erbvertrags notwendig.

Das Testament muss eigenhändig geschrieben und unterschrieben sowie mit Namen, Ort und Datum versehen werden. Zur Vermeidung von Unklarheiten empfehlen wir die Kontaktaufnahme zu einem Notar oder Rechtsanwalt.

Weitere Informationen und entsprechende Downloads finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz unter www.bmj.de.

Testament

Wie kann ich nach meinen Wünschen vererben?

Wenn der Erblasser im Trauerfall sein Vermögen nach seinen persönlichen Vorstellungen vererben möchte, empfiehlt sich die Erstellung eines Testaments. Dieses ist verbindlich und setzt die gesetzliche Erbfolge außer Kraft.

Für das Verfassen eines Testaments sind einige Regeln zu beachten:

  • Der Verfasser muss volljährig und im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte sein.
  • Das Dokument muss eigenhändig und handschriftlich verfasst werden.
  • Das Testament muss mit dem vollen Namenszug und einer Datums- und Ortsangabe unterschrieben werden.

Durch das Testament können Unklarheiten bezüglich der Hinterlassenschaften vermieden werden. Sicherheitshalber sollten Sie Ihr Testament an einem Ort aufbewahren, der Ihren engsten Angehörigen bekannt ist. Alternativ können Sie das Dokument auch zusammen mit Ihren Unterlagen zur Bestattungsvorsorge in unserem Hause hinterlegen.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Sie in juristischen Fragen nicht beraten dürfen. Für eine kompetente Beratung empfehlen wir Ihnen die Kontaktaufnahme zu einem Rechtsanwalt oder Notar.

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